Relation zwischen Mietern im gleichen Gebäude
Die Verhältnisse zwischen Mietern sind geregelt im
- Mietrecht
- Insbesondere gegenseitige Rücksichtnahme (OR 257f I)
- Besitzesrecht
- Mieter können sich gegen andere Mieter auf Besitzesschutz berufen (ZGB 919 ff.)