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Relation zwischen Mietern im gleichen Gebäude

Die Verhältnisse zwischen Mietern sind geregelt im

  • Mietrecht
    • Insbesondere gegenseitige Rücksichtnahme (OR 257f I)
  • Besitzesrecht
    • Mieter können sich gegen andere Mieter auf Besitzesschutz berufen (ZGB 919 ff.)

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