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Relation zwischen Mietern in verschiedenen Gebäuden

Die Verhältnisse zwischen Mietern in verschiedenen Gebäuden, welche verschiedenen Eigentümern gehören,

  • sind geregelt im Mietrecht
    • Pflicht zur Rücksichtnahme auf Nachbarn (OR 257f)
  • sind sonst nicht weiter geregelt und unterstehen den allgemeinen Vorschriften der Rechtsordnung

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