LAWINFO

Nachbarrecht / Nachbarschaftsrecht / Nachbarstreit

QR Code

Zivilprozess

Rechtsgebiet:
Nachbarrecht / Nachbarschaftsrecht / Nachbarstreit
Stichworte:
Nachbarrecht, Nachbarschaftsrecht, Nachbarstreit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Örtliche Zuständigkeit

Zuständig sind die Gerichte am Ort des Grundstückes oder am Wohnsitz des Beklagten eingeleitet (GestG 19 I lit. c).

Ordentlicher Zivilprozess

In einem ordentlichen Zivilprozess kann der Nachbar verlangen, dass eine bestehende Störung beseitigt, oder eine künftige Störung unterlassen wird. Ferner kann der Nachbar im Zivilprozess für erlittenen Schaden Schadenersatz verlangen.

Der ordentliche Zivilprozess zeichnet sich dadurch aus, dass alle Beweismittel zugelassen sind und (sofern erforderlich) ein Beweisverfahren durchgeführt wird.

Befehlsverfahren

Statt im ordentlichen Verfahren kann der Nachbar im Befehlsverfahren vorgehen, wenn sehr klare Verhältnisse vorliegen. Das ordentliche Verfahren wird durch das Befehlsverfahren gewissermassen ersetzt.

Liegt bereits ein rechtskräftiges Urteil aus einem ordentlichen Zivilprozess vor, kann es im Befehlsverfahren vollstreckt werden.

Das Befehlsverfahren ist ein summarisches Verfahren, in welchem die Beweismittel beschränkt sind (in den meisten Kantonen Urkunden, Augenschein, allenfalls Gutachten).

Kanton Zürich: Im Kanton Zürich ist das Befehlsverfahren zulässig zur Vollstreckung rechtkräftiger Gerichtsentscheide (ZPO 222 Z. 1) und zur schnellen Handhabung klaren Rechts bei nicht streitigen oder sofort beweisbaren tatsächlichen Verhältnissen (ZPO 222 Z. 2).

Risiken

Im Zivilprozess tragen beide Parteien immer das Risiko des Unterliegens. Wer in einem Zivilprozess unterliegt, hat in aller Regel die Kosten des gerichtlichen Verfahrens zu tragen und der Gegenpartei eine Prozessentschädigung zu bezahlen.

Im Befehlsverfahren besteht zusätzlich das Risiko, dass der eigene Rechtsstandpunkt nicht durchgesetzt werden kann, wenn keine sofort beweisbaren oder unbestrittenen tatsächlichen Verhältnisse vorliegen.

Prozesserledigung durch Vergleich

Im Zivilprozess bemühen sich die Gerichtsbehörden in der Regel, den Parteien einen Vergleichsvorschlag zu machen. Gerade bei Nachbarstreitigkeiten kommt es häufig zu solchen Vereinbarungen vor Gericht.

Durchsetzung

Auch die beste Vereinbarung nützt nichts, wenn der Nachbar sich nicht daran hält. Ist dies der Fall, muss eine Vollstreckung ins Auge gefasst werden.

Die Durchsetzung von gerichtlichen oder aussergerichtlichen Vereinbarungen oder von Gerichtsentscheiden erfolgt im Befehlsverfahren, wenn es nicht um Geldforderungen geht. Geht es um eine rechtsöffnungsfähige Geldforderung (Schadenersatz) ist der Betreibungsweg (allenfalls mit Rechtsöffnungsverfahren » www.rechtsoeffnung.ch) einzuschlagen.

Beispiel: Der Richter befiehlt dem Beklagten, bis zu einem bestimmten Termin seine Hecke auf das zulässige Mass zurückzuschneiden und ordnet z.B. für den Unterlassungsfall an, dass ein Vollstreckungsbeamter die entsprechenden Arbeiten an seiner Stelle vornimmt.

Das Problem der Vollstreckung liegt darin, dass nur klare Gerichtsentscheide oder Vereinbarungen vollstreckt werden können. Sobald etwas unklar ist, wird das Begehren abgewiesen bzw. darauf nicht eingetreten.

Beispiel: Die Vereinbarung oder gerichtliche Anordnung, dass der Haselstrauch im vorderen Teil des Gartens zurückzuschneiden ist, ist zu unbestimmt. Wenn es mehrere Sträucher hat, ist nicht klar, welcher Strauch zu schneiden ist. Hat es nur einen Strauch, ist nicht klar, wie er zurückzuschneiden ist.

Das Risiko der Durchsetzung von nachbarrechtlichen Ansprüchen ist wie immer in Zivilrechtlichen Verfahren das Risiko des Unterliegens mit der Folge der Kostentragung und Entschädigung der Gegenpartei.

Tipp: Aufgrund der rechtlichen Unsicherheiten bezüglich klarem Recht und sofort beweisbaren tatsächlichen Verhältnissen, kann es von Vorteil sein, wenn man sich vor Einleitung eines Verfahrens beraten lässt.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.