Die Verhältnisse zwischen Grundeigentümern sind geregelt im
- Eigentumsrecht in ZGB 641 ff.
- Dienstbarkeitsrecht in ZGB 730 ff.
- Nachbarrecht in ZGB 679, ZGB 684 ff.
- Besitzesrecht in ZGB 919 ff.
Nachbarrecht / Nachbarschaftsrecht / Nachbarstreit
Die Verhältnisse zwischen Grundeigentümern sind geregelt im
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