Die Verhältnisse zwischen Mietern sind geregelt im
- Mietrecht
- Insbesondere gegenseitige Rücksichtnahme (OR 257f I)
- Besitzesrecht
- Mieter können sich gegen andere Mieter auf Besitzesschutz berufen (ZGB 919 ff.)
Informationen zum Nachbarrecht in der Schweiz
Die Verhältnisse zwischen Mietern sind geregelt im
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