Relation zwischen Mietern in verschiedenen Gebäuden
Die Verhältnisse zwischen Mietern in verschiedenen Gebäuden, welche verschiedenen Eigentümern gehören,
- sind geregelt im Mietrecht
- Pflicht zur Rücksichtnahme auf Nachbarn (OR 257f)
- sind sonst nicht weiter geregelt und unterstehen den allgemeinen Vorschriften der Rechtsordnung
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