Die Verhältnisse zwischen Grundeigentümern von Nachbargrundstücken und Mietern sind geregelt im
- Eigentumsrecht
- Rechte des Eigentümers gegenüber dem Mieter (ZGB 641 ff.)
- Nachbarrecht
- Im Verhältnis zum Vermieter-Eigentümer (ZGB 679, ZGB 684 ff.)
- Besitzesrecht
- Mieter sind Besitzer der von ihnen gemieteten Liegenschaften oder Räumlichkeiten
- Abwehr von Eingriffen des Nachbar-Eigentümers (ZGB 919 ff.)