LAWINFO

Nachbarrecht / Nachbarschaftsrecht / Nachbarstreit

QR Code

Begriffe

Rechtsgebiet:
Nachbarrecht / Nachbarschaftsrecht / Nachbarstreit
Stichworte:
Nachbarrecht, Nachbarschaftsrecht, Nachbarstreit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Rechtlicher Begriff: «Nachbar»

In der juristischen Fachsprache sind Nachbarn:

  • die Eigentümer unmittelbar aneinandergrenzender Grundstücke
  • die Eigentümer nicht unmittelbar aneinandergrenzender Grundstücke, wenn sich Immissionen vom einen Grundstück auf das andere auswirken, z.B. durch Rauch oder Gerüche
  • die Inhaber einer Dienstbarkeit im Verhältnis zu den Eigentümern angrenzender oder umliegender Grundstücke
  • der Mieter oder Pächter eines Grundstückes oder einer Wohnung im Verhältnis zu den Eigentümern angrenzender oder umliegender Grundstücke

Literatur

  • Für eine enge Auslegung des Nachbarbegriffs:
    • MEIER-HAYOZ ARTHUR, Berner Kommentar, 3. Aufl. 1964, N. 44 zu Art. 679 ZGB
  • Offen bleibt die Definitions- und Legitimationsfrage demgegenüber in:
    • REY HEINZ, DIE GRUNDLAGEN DES SACHENRECHTS UND DAS EIGENTUM, 3. AUFL. 2007, S. 291 RZ. 1103 ff.
      • «Nachbar ist in der Regel wohl nur jener Grundeigentümer, dessen Grundstück direkt an jenes anstösst, von dem überragende Äste und eindringende Wurzeln ausgehen [Art. 687 ZGB]»

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.